Ihr Bevollmächtigter für PSA-Hersteller
Übernahme von Herstellerpflichten nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Als Bevollmächtigter für Hersteller von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) übernehmen wir bestimmte Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 – für eine sichere, rechtskonforme und effiziente Marktpräsenz in Europa.
Unsere Aufgaben
Wahrnehmung folgender Herstellerpflichten nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425, Art. 9:
- EU-Konformitätserklärung bereithalten
- Technische Unterlagen 10 Jahre aufbewahren
- Dokumente an Marktüberwachungsbehörden übermitteln
- Übersetzungen koordinieren
- Bei behördlichen Maßnahmen unterstützen
- Professionelles Zertifizierungsmanagement
Professionelles Zertifizierungsmanagement
- Koordination mit benannten Stellen
- Verwaltung der Zertifizierungsprozesse
- Terminverfolgung und Dokumentenmanagement
- Schnittstelle zwischen Hersteller und Prüfstelle
- Überwachung von Zertifikatslaufzeiten
- Organisation von Rezertifizierungen
- Verwaltung von mehreren PSA-Produktlinien
Voraussetzungen
- Schriftliche Bevollmächtigung des Herstellers
- Vollständige technische Dokumentation
- Gültige EU-Konformitätserklärung
- Klare Kommunikationswege
Ihre Vorteile
- Rechtskonforme EU-Vertretung für alle Hersteller
- Professionelles Zertifizierungsmanagement
- Eine Anlaufstelle für Behörden und benannte Stellen
- Risikominimierung bei Marktüberwachung
PSA-Hersteller vertrauen auf unsere Expertise. Wir entlasten Sie von administrativen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Hinweis
- Unsere Tätigkeit als Bevollmächtigter umfasst ausschließlich die gesetzlich geregelte Vertretungsfunktion sowie die administrative Koordination von Zertifizierungen.
- Beratungsleistungen zur Produktkonformität finden Sie in anderen Bereichen unserer Webseite.
So funktioniert’s
- Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
- Wir prüfen Ihre Dokumentation.
- Wir übernehmen Ihre Pflichten als Bevollmächtigter.
Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!